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    Altersvorsorge Freibetrag 2024: Das sollten Sie wissen

    07.06.2025 94 mal gelesen 2 Kommentare
    • Der Altersvorsorge-Freibetrag beträgt 2024 für Alleinstehende 251 Euro monatlich.
    • Dieser Freibetrag gilt bei der Anrechnung von Betriebsrenten und Riester-Renten auf die Grundsicherung im Alter.
    • Kapitalerträge aus Altersvorsorgeprodukten werden bis zur Höhe des Freibetrags nicht auf die Sozialleistungen angerechnet.

    Aktuelle Freibeträge bei der betrieblichen Altersversorgung 2024

    Aktuelle Freibeträge bei der betrieblichen Altersversorgung 2024

    Wer 2024 in die betriebliche Altersversorgung (bAV) einzahlt, kann sich über gestiegene Freibeträge freuen. Der sozialversicherungsfreie Höchstbetrag liegt nun bei 3.624 Euro jährlich beziehungsweise 302 Euro monatlich. Das entspricht exakt 4 % der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West. Beträge darüber hinaus sind allerdings beitragspflichtig – da gibt’s also keine Ausnahmen.

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    Steuerlich betrachtet wird es noch spannender: Der maximale steuerfreie Betrag für Einzahlungen in die bAV beträgt 7.248 Euro pro Jahr (8 % der Beitragsbemessungsgrenze). Das ist eine spürbare Steigerung, die vor allem für Gutverdienende oder jene mit großzügigen Arbeitgeberzuschüssen relevant ist. Wer clever plant, kann beide Freibeträge optimal ausschöpfen und so sowohl Sozialabgaben als auch Steuern sparen.

    Wichtig zu wissen: Diese Freibeträge gelten für sämtliche Durchführungswege der bAV, also Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage. Besonders bei älteren Verträgen (Abschluss vor 2005) gibt es oft noch Sonderregelungen, die im Einzelfall geprüft werden sollten.

    Übrigens, für 2025 sind bereits weitere Erhöhungen angekündigt – wer langfristig plant, sollte das im Hinterkopf behalten. Für 2024 aber gilt: Wer die Freibeträge kennt und nutzt, holt mehr Netto aus dem Brutto heraus. Und das, ohne auf die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge zu verzichten.

    Steuerliche Höchstbeträge für die private Altersvorsorge 2024

    Steuerliche Höchstbeträge für die private Altersvorsorge 2024

    Im Jahr 2024 lassen sich Beiträge zur privaten Altersvorsorge vollständig als Sonderausgaben absetzen. Das betrifft vor allem Einzahlungen in die Basisrente (Rürup-Rente), berufsständische Versorgungswerke und freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Für Ledige liegt der maximal absetzbare Betrag bei 27.566 Euro im Kalenderjahr. Verheiratete profitieren sogar vom doppelten Höchstbetrag, sofern beide Ehepartner eigene Vorsorgeaufwendungen leisten.

    • Der volle Abzug gilt auch für Nachzahlungen und freiwillige Beiträge.
    • Kapitalgedeckte Lebensversicherungen, die nach 2004 abgeschlossen wurden, sind von dieser Regelung allerdings ausgenommen.
    • Wichtig: Die Steuerersparnis hängt vom persönlichen Steuersatz ab – je höher das Einkommen, desto größer der Vorteil.

    Eine Besonderheit 2024: Durch die vollständige Absetzbarkeit entfällt das Risiko einer doppelten Besteuerung der Renten. Das schafft Planungssicherheit und macht es einfacher, die optimale Höhe der Vorsorgebeiträge zu bestimmen. Wer sich nicht sicher ist, wie viel er steuerlich geltend machen kann, sollte einen Blick in die aktuelle Steuerbescheinigung werfen oder gezielt einen Steuerberater konsultieren. Das kann bares Geld bedeuten, wenn man die Höchstbeträge gezielt ausschöpft.

    Überblick über Freibeträge und Höchstbeträge zur Altersvorsorge 2024

    Vorsorgeart Freibetrag / Höchstbetrag (jährlich) Freibetrag / Höchstbetrag (monatlich) Steuer-/Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten
    Betriebliche Altersversorgung (sozialversicherungsfrei) 3.624 € 302 € Bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze West, darüber beitragspflichtig
    Betriebliche Altersversorgung (steuerfrei) 7.248 € 604 € Bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze West, darüber steuerpflichtig
    Private Altersvorsorge (Rürup & gesetzliche Rentenversicherung – ledige Person) 27.566 € - Als Sonderausgaben in voller Höhe absetzbar (2024 erstmals 100 %)
    Private Altersvorsorge (Rürup & gesetzliche Rentenversicherung – verheiratetes Paar) 55.132 € - Doppelter Höchstbetrag, wenn beide eigene Einzahlungen leisten
    Hinterbliebenenrenten – Grundfreibetrag (ab Juli 2024) 12.456,60 € 1.038,05 € Erst ab Überschreitung erfolgt Rentenkürzung um 40 % des Mehrbetrags
    Zuschlag je waisenberechtigtem Kind (ab Juli 2024) 2.642,28 € 220,19 € Wird zum Grundfreibetrag addiert

    Neue Freibeträge für Hinterbliebenenrenten ab Juli 2024

    Neue Freibeträge für Hinterbliebenenrenten ab Juli 2024

    Ab dem 1. Juli 2024 gelten bei der Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrenten deutlich erhöhte Freibeträge. Damit bleibt mehr eigenes Einkommen unangetastet, bevor es zu einer Kürzung der Witwen-, Witwer- oder Erziehungsrente kommt. Das ist besonders für viele Betroffene ein echter Lichtblick.

    • Monatlicher Grundfreibetrag: 1.038,05 Euro (bisher 992,64 Euro)
    • Zuschlag je waisenberechtigtem Kind: 220,19 Euro (bisher 210,56 Euro)

    Das bedeutet: Erst wenn das anrechenbare Einkommen diese neuen Schwellen überschreitet, wird die Hinterbliebenenrente gekürzt – und zwar um 40 % des übersteigenden Betrags. Für viele Familien mit Kindern fällt die Kürzung damit künftig geringer aus oder entfällt sogar ganz.

    Die Anpassung betrifft sämtliche gesetzlichen Hinterbliebenenrenten, unabhängig davon, ob es sich um Witwen-, Witwer- oder Erziehungsrenten handelt. Auch für Empfänger mit mehreren waisenberechtigten Kindern steigt der Freibetrag entsprechend an. Die Regelung tritt automatisch in Kraft; ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.

    Wichtig: Die neuen Freibeträge werden regelmäßig überprüft und an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst. Wer unsicher ist, wie sich die Änderungen konkret auswirken, kann sich an die Deutsche Rentenversicherung wenden oder eine individuelle Rentenauskunft anfordern.

    Praktische Beispiele zur Anwendung der Freibeträge 2024

    Praktische Beispiele zur Anwendung der Freibeträge 2024

    Wie wirken sich die aktuellen Freibeträge tatsächlich im Alltag aus? Hier kommen konkrete Rechenbeispiele, die zeigen, was 2024 möglich ist und wie unterschiedlich die Auswirkungen sein können:

    • Beispiel 1: Betriebliche Altersversorgung – Maximale Ausnutzung
      Eine Angestellte zahlt monatlich 350 Euro per Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung ein. Die ersten 302 Euro bleiben sozialversicherungsfrei. Für die restlichen 48 Euro fallen Beiträge zur Sozialversicherung an. Steuerlich bleibt der gesamte Betrag bis 604 Euro monatlich (8 % der Beitragsbemessungsgrenze) steuerfrei. Alles, was darüber hinausgeht, ist steuerpflichtig.
    • Beispiel 2: Private Altersvorsorge – Sonderausgabenabzug
      Ein Selbstständiger zahlt 18.000 Euro in eine Rürup-Rente ein. Da der Höchstbetrag für Ledige bei 27.566 Euro liegt, kann er die volle Summe als Sonderausgaben geltend machen. Das führt zu einer spürbaren Steuerersparnis, abhängig vom persönlichen Steuersatz.
    • Beispiel 3: Hinterbliebenenrente – Freibetrag mit Kind
      Eine Witwe erhält eine Hinterbliebenenrente und hat ein eigenes monatliches Einkommen von 1.200 Euro. Sie hat ein waisenberechtigtes Kind. Der Freibetrag liegt nun bei 1.038,05 Euro plus 220,19 Euro, also 1.258,24 Euro. Da ihr Einkommen darunter liegt, bleibt die Rente in voller Höhe erhalten.
    • Beispiel 4: Hinterbliebenenrente – Überschreitung des Freibetrags
      Ein Witwer bezieht ein monatliches Einkommen von 1.400 Euro und hat keine Kinder. Der Freibetrag beträgt 1.038,05 Euro. Die Differenz (361,95 Euro) wird zu 40 % auf die Rente angerechnet, das heißt, die monatliche Rente wird um 144,78 Euro gekürzt.

    Diese Beispiele zeigen, wie wichtig es ist, die aktuellen Freibeträge zu kennen und individuell zu berechnen. Kleine Unterschiede im Einkommen oder bei den Beiträgen können große Auswirkungen auf die Steuerlast oder die Rentenhöhe haben.

    Konkrete Empfehlungen für die optimale Nutzung der Altersvorsorge-Freibeträge

    Konkrete Empfehlungen für die optimale Nutzung der Altersvorsorge-Freibeträge

    • Regelmäßige Überprüfung der Beitragsgrenzen:
      Die jährlichen Anpassungen der Freibeträge gehen manchmal unter. Prüfe mindestens einmal pro Jahr, ob deine laufenden Beiträge noch optimal verteilt sind. Ein kurzer Blick in die aktuellen Grenzwerte kann bares Geld bedeuten.
    • Verschiedene Vorsorgewege gezielt kombinieren:
      Nutze unterschiedliche Durchführungswege wie Direktversicherung, Pensionskasse und private Basisrente parallel. So schöpfst du mehrere Freibeträge gleichzeitig aus und profitierst von steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorteilen.
    • Arbeitgeberzuschüsse konsequent einfordern:
      Seit einigen Jahren besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Zuschüsse zur Entgeltumwandlung. Wer hier nicht aktiv nachfragt, verschenkt möglicherweise einen Teil des Freibetrags. Ein Gespräch mit der Personalabteilung lohnt sich fast immer.
    • Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung exakt angeben:
      Viele lassen steuerlich absetzbare Beiträge aus Unwissenheit außen vor. Trage sämtliche relevanten Beträge vollständig in die Steuererklärung ein und bewahre die Nachweise auf. Das Finanzamt erkennt nur korrekt deklarierte Aufwendungen an.
    • Individuelle Lebenssituation berücksichtigen:
      Bei Familienzuwachs, Jobwechsel oder Selbstständigkeit ändern sich oft die optimalen Vorsorgestrategien. Passe deine Beiträge und Verträge an, sobald sich deine Lebensumstände ändern, um die Freibeträge maximal zu nutzen.
    • Fachliche Beratung gezielt nutzen:
      Die Freibetragsregelungen sind komplex und ändern sich regelmäßig. Eine Beratung durch Steuerexperten oder die Deutsche Rentenversicherung kann helfen, individuelle Spielräume zu erkennen und Fehler zu vermeiden.

    Wer diese Empfehlungen beherzigt, kann seine Altersvorsorge effizienter gestalten und die gesetzlichen Freibeträge optimal ausschöpfen – und das ohne unnötigen bürokratischen Aufwand.

    Service: Nützliche Quellen und Beratungsstellen zu Freibeträgen 2024

    Service: Nützliche Quellen und Beratungsstellen zu Freibeträgen 2024

    • Deutsche Rentenversicherung
      Die Deutsche Rentenversicherung bietet aktuelle Broschüren, einen Rentenrechner und individuelle Beratungsgespräche an. Über das kostenfreie Servicetelefon 0800 1000 4800 erhältst du gezielte Auskünfte zu Freibeträgen und Antragswegen.
    • Bundesministerium der Finanzen
      Das BMF stellt auf seiner Website regelmäßig aktualisierte Merkblätter und Steuerinformationen zu Altersvorsorge und Freibeträgen bereit. Besonders hilfreich: Die offiziellen FAQ zu Sonderausgaben und steuerlichen Höchstbeträgen.
    • Sozialverband VdK und Sozialverband Deutschland (SoVD)
      Beide Verbände unterstützen Mitglieder bei Fragen rund um Hinterbliebenenrenten, Einkommensanrechnung und die optimale Nutzung von Freibeträgen. Eine Mitgliedschaft kann sich lohnen, wenn es um individuelle Rechtsberatung geht.
    • Steuerberaterkammern und Lohnsteuerhilfevereine
      Für knifflige Einzelfälle oder komplexe Steuerfragen empfiehlt sich der Kontakt zu einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein. Sie helfen bei der korrekten Eintragung der Vorsorgeaufwendungen und klären Detailfragen zu aktuellen Freibeträgen.
    • Online-Portale und Rechner
      Seriöse Portale wie finanztest.de oder steuerliches-info-center.de bieten kostenlose Rechner und aktuelle Artikel, die die Anwendung der Freibeträge praxisnah erläutern. Ein schneller Check spart Zeit und verhindert Fehler.

    Ein gezielter Blick in diese Quellen kann Unsicherheiten ausräumen und dabei helfen, alle Vorteile der Freibeträge 2024 auszuschöpfen.


    FAQ zu Freibeträgen bei der Altersvorsorge 2024

    Welche Freibeträge gelten 2024 bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV)?

    Für die betriebliche Altersversorgung sind im Jahr 2024 Beiträge bis zu 3.624 Euro pro Jahr (302 Euro pro Monat) sozialversicherungsfrei. Steuerlich dürfen bis zu 7.248 Euro im Jahr (= 8 % der Beitragsbemessungsgrenze West) ohne Steuerabzug eingezahlt werden.

    Wie viel kann ich 2024 bei der privaten Altersvorsorge steuerlich absetzen?

    Im Jahr 2024 sind sämtliche Altersvorsorgeaufwendungen, wie Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung oder Rürup-Rente (Basisrente), als Sonderausgaben in voller Höhe absetzbar. Für Ledige gilt ein Höchstbetrag von 27.566 Euro, Verheiratete können gemeinsam bis zu 55.132 Euro geltend machen, wenn beide vorsorgen.

    Welche Einkommensgrenzen gelten ab Juli 2024 für Hinterbliebenenrenten?

    Ab dem 1. Juli 2024 beträgt der monatliche Freibetrag bei der Einkommensanrechnung für Hinterbliebene 1.038,05 Euro. Zusätzlich gibt es pro waisenberechtigtem Kind einen Zuschlag von 220,19 Euro. Einkommen, das darüber hinausgeht, wird zu 40 % auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.

    Welche Vorteile bringt die Anhebung der Freibeträge 2024?

    Durch die höheren Freibeträge in 2024 können Arbeitnehmer und Selbstständige mehr Geld steuer- und beitragsfrei in die Altersvorsorge einzahlen. Hinterbliebene profitieren von einem erhöhten Schutz, da mehr eigenes Einkommen anrechnungsfrei bleibt und die Hinterbliebenenrente seltener oder nur geringer gekürzt wird.

    Wie kann ich die Freibeträge optimal ausschöpfen?

    Um die Freibeträge bestmöglich zu nutzen, solltest du deine Beiträge an die aktuellen Grenzen anpassen, verschiedene Vorsorgewege kombinieren, Arbeitgeberzuschüsse aktiv einfordern und deine Vorsorgeaufwendungen vollständig in der Steuererklärung angeben. Bei Fragen hilft die Beratung durch Rentenversicherung oder Steuerberatung.

    Ihre Meinung zu diesem Artikel

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    Ich sehe das wie Daggi81, besonders der Hinweis auf die Hinterbliebenenrenten war mir neu – wusste gar nicht, dass sich das automatisch anpasst und man da gar nix groß beantragen muss.
    Ich find den Artikel insgesamt recht übersichtlich, aber ich hätte mir noch mehr Infos zu den alten Verträgen gewünscht, ehrlich gesagt. Es gibt sicher viele, die ihre bAV schon vor 2005 abgeschlossen haben (mein Vater zum Beispiel), und die lesen dann so Sachen wie „Sonderregelungen prüfen“, aber keiner weiß, was das nun heißt und ob man da konkret mehr rausholen kann oder vielleicht sogar in ne Falle tappt. Ein direkter Vergleich mit neueren Verträgen wär an der Stelle gar nicht schlecht gewesen.

    Außerdem, was mir bei den Empfehlungen ein bisschen fehlt, sind Tipps für’s Kleingedruckte in den Versicherungen. Ich hab erst bei der Steuer gemerkt, dass es bei meiner Direktversicherung irgendwelche Eigenarten wegen dem Anbieter gibt, auf die nicht mal die Personalabteilung so richtig vorbereitet war. Da wär’s schon hilfreich, wenn irgendwo stünde: nicht jeder Vertrag ist gleich – nachschauen, was wirklich gilt, bevor man sich auf die Freibeträge verlässt.

    Abseits davon: Richtig gut find ich, dass die Beispiele direkt so durchgerechnet wurden, das hilft zum Verständnis. Aber mal ehrlich, bei diesen Zahlen wird einem auch klar, wie groß der Unterschied ist zwischen den Leuten, die sich locker 7.000 Euro im Jahr zur Seite legen und denen, die froh sind, wenn nach allen Abzügen überhaupt was für die private Rente bleibt. Aber gut, Freibeträge sind nun mal für alle gleich, die Möglichkeiten halt nicht unbedingt.

    PS: Hab gelesen, dass manche Lohnsteuerhilfevereine so komplizierte Varianten mit mehreren Verträgen parallel echt gut durchblicken – war mir vor ein paar Wochen noch nicht klar, dass sowas überhaupt für „Normale“ relevant ist. Vielleicht kleiner Tipp für alle, die sich mit diesen Hochrechnungen schwertun.

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    Wir legen großen Wert auf Transparenz und bieten jederzeit die Möglichkeit, bei Fragen oder Anmerkungen zu den Inhalten mit uns in Kontakt zu treten.

    Zusammenfassung des Artikels

    steigen die Freibeträge für betriebliche und private Altersvorsorge sowie Hinterbliebenenrenten, was mehr Netto vom Brutto ermöglicht.

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    Nützliche Tipps zum Thema:

    1. Kenne die aktuellen Freibeträge und Höchstbeträge:
      Im Jahr 2024 sind die sozialversicherungsfreien Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge auf 3.624 Euro jährlich (302 Euro monatlich) gestiegen, steuerfrei können sogar bis zu 7.248 Euro pro Jahr (604 Euro monatlich) eingezahlt werden. Informiere dich regelmäßig über die aktuellen Grenzwerte, um deine Beiträge optimal zu verteilen und keine Vorteile zu verschenken.
    2. Kombiniere verschiedene Vorsorgearten:
      Nutze neben der betrieblichen Altersvorsorge auch die private Altersvorsorge, wie die Basisrente (Rürup-Rente) oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. 2024 kannst du als Lediger bis zu 27.566 Euro (Verheiratete: 55.132 Euro) vollständig als Sonderausgaben absetzen. So schöpfst du alle steuerlichen Möglichkeiten aus.
    3. Profitiere von den erhöhten Freibeträgen bei Hinterbliebenenrenten:
      Ab Juli 2024 gilt ein monatlicher Grundfreibetrag von 1.038,05 Euro bei der Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrenten, mit Zuschlägen für waisenberechtigte Kinder. Erst Einkünfte oberhalb dieser Grenze führen zu einer Rentenkürzung. Prüfe, ob sich die Änderungen auf deine Ansprüche auswirken.
    4. Dokumentiere alle Vorsorgeaufwendungen sorgfältig:
      Gib sämtliche Beiträge zur Altersvorsorge korrekt in der Steuererklärung an und bewahre Nachweise auf. Nur vollständig und richtig deklarierte Aufwendungen werden vom Finanzamt anerkannt – so sicherst du dir maximale Steuerersparnisse.
    5. Hole dir bei Unsicherheiten professionelle Beratung:
      Die Regelungen zu Freibeträgen und Höchstbeträgen ändern sich regelmäßig und sind oft komplex. Ziehe im Zweifel Steuerberater, die Deutsche Rentenversicherung oder seriöse Online-Rechner zurate, um deine individuelle Strategie zu optimieren und Fehler zu vermeiden.

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