Altersvorsorge Freibetrag 2024: Das sollten Sie wissen

Autor: Vermögensverwaltung Ratgeber Redaktion

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Kategorie: Finanzplanung & Altersvorsorge

Zusammenfassung: steigen die Freibeträge für betriebliche und private Altersvorsorge sowie Hinterbliebenenrenten, was mehr Netto vom Brutto ermöglicht.

Aktuelle Freibeträge bei der betrieblichen Altersversorgung 2024

Aktuelle Freibeträge bei der betrieblichen Altersversorgung 2024

Wer 2024 in die betriebliche Altersversorgung (bAV) einzahlt, kann sich über gestiegene Freibeträge freuen. Der sozialversicherungsfreie Höchstbetrag liegt nun bei 3.624 Euro jährlich beziehungsweise 302 Euro monatlich. Das entspricht exakt 4 % der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West. Beträge darüber hinaus sind allerdings beitragspflichtig – da gibt’s also keine Ausnahmen.

Steuerlich betrachtet wird es noch spannender: Der maximale steuerfreie Betrag für Einzahlungen in die bAV beträgt 7.248 Euro pro Jahr (8 % der Beitragsbemessungsgrenze). Das ist eine spürbare Steigerung, die vor allem für Gutverdienende oder jene mit großzügigen Arbeitgeberzuschüssen relevant ist. Wer clever plant, kann beide Freibeträge optimal ausschöpfen und so sowohl Sozialabgaben als auch Steuern sparen.

Wichtig zu wissen: Diese Freibeträge gelten für sämtliche Durchführungswege der bAV, also Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage. Besonders bei älteren Verträgen (Abschluss vor 2005) gibt es oft noch Sonderregelungen, die im Einzelfall geprüft werden sollten.

Übrigens, für 2025 sind bereits weitere Erhöhungen angekündigt – wer langfristig plant, sollte das im Hinterkopf behalten. Für 2024 aber gilt: Wer die Freibeträge kennt und nutzt, holt mehr Netto aus dem Brutto heraus. Und das, ohne auf die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge zu verzichten.

Steuerliche Höchstbeträge für die private Altersvorsorge 2024

Steuerliche Höchstbeträge für die private Altersvorsorge 2024

Im Jahr 2024 lassen sich Beiträge zur privaten Altersvorsorge vollständig als Sonderausgaben absetzen. Das betrifft vor allem Einzahlungen in die Basisrente (Rürup-Rente), berufsständische Versorgungswerke und freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Für Ledige liegt der maximal absetzbare Betrag bei 27.566 Euro im Kalenderjahr. Verheiratete profitieren sogar vom doppelten Höchstbetrag, sofern beide Ehepartner eigene Vorsorgeaufwendungen leisten.

Eine Besonderheit 2024: Durch die vollständige Absetzbarkeit entfällt das Risiko einer doppelten Besteuerung der Renten. Das schafft Planungssicherheit und macht es einfacher, die optimale Höhe der Vorsorgebeiträge zu bestimmen. Wer sich nicht sicher ist, wie viel er steuerlich geltend machen kann, sollte einen Blick in die aktuelle Steuerbescheinigung werfen oder gezielt einen Steuerberater konsultieren. Das kann bares Geld bedeuten, wenn man die Höchstbeträge gezielt ausschöpft.

Überblick über Freibeträge und Höchstbeträge zur Altersvorsorge 2024

Vorsorgeart Freibetrag / Höchstbetrag (jährlich) Freibetrag / Höchstbetrag (monatlich) Steuer-/Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten
Betriebliche Altersversorgung (sozialversicherungsfrei) 3.624 € 302 € Bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze West, darüber beitragspflichtig
Betriebliche Altersversorgung (steuerfrei) 7.248 € 604 € Bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze West, darüber steuerpflichtig
Private Altersvorsorge (Rürup & gesetzliche Rentenversicherung – ledige Person) 27.566 € - Als Sonderausgaben in voller Höhe absetzbar (2024 erstmals 100 %)
Private Altersvorsorge (Rürup & gesetzliche Rentenversicherung – verheiratetes Paar) 55.132 € - Doppelter Höchstbetrag, wenn beide eigene Einzahlungen leisten
Hinterbliebenenrenten – Grundfreibetrag (ab Juli 2024) 12.456,60 € 1.038,05 € Erst ab Überschreitung erfolgt Rentenkürzung um 40 % des Mehrbetrags
Zuschlag je waisenberechtigtem Kind (ab Juli 2024) 2.642,28 € 220,19 € Wird zum Grundfreibetrag addiert

Neue Freibeträge für Hinterbliebenenrenten ab Juli 2024

Neue Freibeträge für Hinterbliebenenrenten ab Juli 2024

Ab dem 1. Juli 2024 gelten bei der Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrenten deutlich erhöhte Freibeträge. Damit bleibt mehr eigenes Einkommen unangetastet, bevor es zu einer Kürzung der Witwen-, Witwer- oder Erziehungsrente kommt. Das ist besonders für viele Betroffene ein echter Lichtblick.

Das bedeutet: Erst wenn das anrechenbare Einkommen diese neuen Schwellen überschreitet, wird die Hinterbliebenenrente gekürzt – und zwar um 40 % des übersteigenden Betrags. Für viele Familien mit Kindern fällt die Kürzung damit künftig geringer aus oder entfällt sogar ganz.

Die Anpassung betrifft sämtliche gesetzlichen Hinterbliebenenrenten, unabhängig davon, ob es sich um Witwen-, Witwer- oder Erziehungsrenten handelt. Auch für Empfänger mit mehreren waisenberechtigten Kindern steigt der Freibetrag entsprechend an. Die Regelung tritt automatisch in Kraft; ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.

Wichtig: Die neuen Freibeträge werden regelmäßig überprüft und an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst. Wer unsicher ist, wie sich die Änderungen konkret auswirken, kann sich an die Deutsche Rentenversicherung wenden oder eine individuelle Rentenauskunft anfordern.

Praktische Beispiele zur Anwendung der Freibeträge 2024

Praktische Beispiele zur Anwendung der Freibeträge 2024

Wie wirken sich die aktuellen Freibeträge tatsächlich im Alltag aus? Hier kommen konkrete Rechenbeispiele, die zeigen, was 2024 möglich ist und wie unterschiedlich die Auswirkungen sein können:

Diese Beispiele zeigen, wie wichtig es ist, die aktuellen Freibeträge zu kennen und individuell zu berechnen. Kleine Unterschiede im Einkommen oder bei den Beiträgen können große Auswirkungen auf die Steuerlast oder die Rentenhöhe haben.

Konkrete Empfehlungen für die optimale Nutzung der Altersvorsorge-Freibeträge

Konkrete Empfehlungen für die optimale Nutzung der Altersvorsorge-Freibeträge

Wer diese Empfehlungen beherzigt, kann seine Altersvorsorge effizienter gestalten und die gesetzlichen Freibeträge optimal ausschöpfen – und das ohne unnötigen bürokratischen Aufwand.

Service: Nützliche Quellen und Beratungsstellen zu Freibeträgen 2024

Service: Nützliche Quellen und Beratungsstellen zu Freibeträgen 2024

Ein gezielter Blick in diese Quellen kann Unsicherheiten ausräumen und dabei helfen, alle Vorteile der Freibeträge 2024 auszuschöpfen.